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seit 2007

Unsere Mission ... “Bauphysikalische Berechnungen” / “Energieausweis”

Welchen Energieausweis benötigt mein Gebäude ? Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung benötigen Sie entweder einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis. Welcher Energieausweis für welche Immobilie vorgeschrieben ist, regelt die aktuelle EnEV. In der folgenden Grafik erhalten Sie einen Überblick über Ihre erforderliche Ausweisart.

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Mit den folgenden Antragsformularen können Sie Energieausweise für Wohngebäude direkt online beantragen oder die Antragsformulare ausdrucken und uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen. Alle Energieausweis-Varianten, bei der die Datenaufnahme vom Antragsteller erfolgt, eignen sich für den Einsatz bei Vermietung oder Verkauf der Immobilie. Bei der für Sie einfachste Art der Energieausweiserstellung erfolgt die komplette Datenaufnahme durch das Bautechnische Büro Hübner Vor-Ort am Gebäude. Hier sind keine Gebäudedaten ihrerseits erforderlich. Gern unterbreiten wir Ihnen für Ihr Objekt ein entsprechendes Angebot. Klicken Sie hier zur Angebotsanforderung!

Verbrauchsausweis (Wohngebäude) für Vermietung/Verkauf hier direkt online beantragen

Verbrauchsausweis

vereinfachter Bedarfsausweis (Wohngebäude) für Vermietung/Verkauf per pdf-Formular beantragen!

Bedarfsausweis

Für Bedarfs-Energieausweise (Wohngebäude), bei denen die Datenerfassung durch das Bautechnische Büro Hübner erfolgen soll, erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Setzen Sie sich diesbezüglich über unser Angebotsformular mit uns in Verbindung.

 Antragsformulare für Nichtwohngebäude (Verbrauchs- Bedarfsausweis) erhalten Sie auf Anfrage inkl. eines Preisangebotes per E-Mail.

Publikationen / Gesetzestexte:
Beachten Sie bitte, dass ab dem 1. November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten ist.
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BETRIEBLICHE WEITERBILDUNG GEFÖRDERT DURCH :

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